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Seit dem 01.10.2018 bin ich kassenärztlich zugelassen, so dass psychotherapeutische Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können. Hierfür benötige ich nur die aktuell gültige Krankenversichertenkarte des Kindes/Jugendlichen.

 

In der Regel werden die Kosten bei privater Krankenversicherung mit oder ohne Beihilfe übernommen. Da dies in Art und Umfang, aber auch hinsichtlich der Antragsprozedur variieren kann, erkunden Sie sich bitte entsprechend bei Ihrer Versicherung. Die Kosten für psychotherapeutische und Diagnostik-Leistungen richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

 

Die Vorstellung und Behandlung in meiner Praxis kann auch auf Selbstzahlerbasis erfolgen. Auch hierfür orientieren sich die Kosten an der GOÄ/GOP. 

 

Die Kosten für  Beratungsleistungen, sowie Fachvorträge und Fortbildungsangebote werden individuell vereinbart.