Sind die Voraussetzungen für eine Psychotherapie erfüllt, wird ein Antrag auf eine Kurzzeittherapie (12-24 Einzel- und 3-6 Bezugspersonensitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Einzel- und 15 Bezugspersonensitzungen) an die Krankenkasse gestellt.
Diese Sitzungen finden wöchentlich statt und umfassen 50 Minuten. Der Einbezug der Bezugspersonen wird je nach vorliegender Problematik und Ziele der Beteiligten gestaltet. So kann eine Therapie ausschließlich mit dem Kind/dem Jugendlichen erfolgen oder aber auch gemeinsame Sitzungen mit Eltern bzw. Einzelsitzungen mit Eltern beinhalten.